Ein Sicherheitsbeauftragter darf jeder Mitarbeitende eines Unternehmens werden, der/die fachlich geeignet und zuverlässig ist.
Wichtig ist:
Die Person muss von der Geschäftsführung benannt werden.
Sie sollte Interesse an Arbeitssicherheit haben und die notwendige Zeit für die Aufgaben aufbringen können.
Vorab ist meist eine Schulung erforderlich, um Aufgaben wie Gefährdungsbeurteilungen zu unterstützen und Sicherheit im Betrieb zu fördern.
Kurz gesagt: Sicherheitsbeauftragte sind geschulte, engagierte Mitarbeitende, die von der Leitung offiziell eingesetzt werden.